e-Rechnung wird Pflicht

für Unternehmen wird sich ab dem 1. Januar 2025 etwas ändern und zwar wird die elektronische Rechnung (e-Rechnung) Pflicht.

Was ist zunächst einmal die e-Rechnung?

Eine e-Rechnung ermöglicht die Übermittlung von Rechnungsinformationen in digitaler Form, sodass der gesamte Vorgang – von der Erstellung bis zur Bezahlung – automatisch und ohne Medienbruch erfolgt. Im Gegensatz zu einer Papierrechnung oder einer PDF-Datei, wird eine e-Rechnung als strukturierter und maschinenlesbarer Datensatz ausgegeben. Somit gilt eine PDF künftig nicht mehr als elektronische Rechnung.
Betroffen von der e-Rechnung sind allerdings nur Rechnungen an Unternehmen, bzw. Rechnungen bei Aufträgen der öffentlichen Hand. Aber: Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, dazu verpflichtet, e-Rechnungen empfangen zu können.
Die Pflicht zur Ausstellung von e-Rechnungen wird dagegen schrittweise eingeführt. Ab dem 1. Januar 2027 müssen zunächst Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro e-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2028, sind dann auch alle übrigen Unternehmen verpflichtet, e-Rechnungen im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen zu erstellen.

Tipps für Unternehmen:

– Wenden Sie sich jetzt schon an Ihren IT-Dienstleister und prüfen, ob Sie eine geeignete Software besitzen oder lassen Sie sich diese zum Empfang, zur Erstellung und zur Archivierung von e-Rechnungen installieren.
– Verschaffen Sie sich einen Überblick, an wen Sie Rechnungen verschicken.

Bereits in diesem Jahr müssen sich also Betriebe darum kümmern, wie sie ab 2025 e-Rechnungen empfangen und archivieren. Warten Sie nicht, sondern setzen Sie sich am besten zeitnah damit auseinander und überlegen Sie, wie Sie Ihren Betrieb aufstellen wollen. Wir unterstützen Sie gern dabei.

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